Anhänger
In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass viele Leute nicht wissen, ob sie mit einem Anhänger fahren dürfen. Massgebend ist, was auf dem Führerausweis steht. Ist die Kat. BE eingetragen, so darfst Du mit allen Anhängern fahren. Wenn aber nur die Kat. B eingetragen ist - das ist der Fall, wer die Führerprüfung der Kat. B nach dem 1. April 2003 bestanden hat – darf nur mit Anhängern mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg fahren oder mit Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt . Tönt ziemlich kompliziert, aber ist halt ein Zitat aus dem Strassenverkehrsgesetz.
Also kurz gesagt; wenn Du je nach Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit mehr als ca. 1700 kg Gesamtgewicht fahren möchtest, benötigst Du die Kat. BE. Das ist bei Pferdeanhängern oder Transportanhängern schnell mal der Fall.
Prüfungsanforderung:
- Vorbereitung des Fahrzeuges
- Ankuppeln / Abkuppeln
- Funktionskontrolle
- Der Fahrzeugkombination angepasste Verhaltensweise im Verkehr
- Manövrieren: Parkieren / Rückwärtsfahren usw.